Verzögerung von Solvency II bis 2014 - Was bedeutet das für die Versicherer?

Die endgültige Verschiebung der Umsetzung von Solvency II in Europa durch die EIOPA (der Starttermin ist nun auf den 1. Januar 2014 festgelegt) beendet eine unsichere Zeit für die Versicherer. Der Grund für die Verschiebung, die Ende 2011 angekündigt wurde, ist seitdem in Fragen und Antworten und Konsultationspapieren erläutert worden. Es bleiben jedoch eine Reihe von Fragen unbeantwortet, wie z.B.:

  • Wann werden die noch offenen Fragen (die sich z.B. aus den Konsultationspapieren ergeben haben) geklärt sein?
  • Inwieweit können die Versicherer Solvency II im Jahr 2013 umsetzen?
  • Was sind die Mindestverpflichtungen in Bezug auf Solvabilität II (Berichterstattung, Parallellauf usw.) für Versicherer im Jahr 2013?

Diese und andere Fragen bleiben in den Fragen und Antworten und Konsultationspapieren, die EIOPA in letzter Zeit veröffentlicht hat, weitgehend unbeantwortet. Die Versicherer sollten selbst nach Antworten suchen.

Was kann ein Versicherer tun?

Die Sitzungen des Europäischen Parlaments zeigen, dass in der kommenden Zeit erhebliche Differenzen ausgeräumt werden müssen. Es besteht also die Möglichkeit, dass es kurzfristig keine wirkliche Klarheit aus Brüssel geben wird. Die Frage ist also, ob die DNB mehr Klarheit schaffen kann. Bis zu einem gewissen Grad: ja. Sie hat dies in der Vergangenheit mit dem sogenannten Parallel Run getan. Hier wurden einige Punkte von der EU (absichtlich) offen gelassen. Damals wurden diese Punkte aus Gründen der Klarheit für die Versicherer von der DNB ausgefüllt. Es bleibt abzuwarten, ob die DNB dies auch in diesem Fall tun kann. Nehmen Sie die Verpflichtungen bezüglich Solvabilität II im Jahr 2013. Kann die DNB hier eine klare Linie ziehen, die die EU nicht ziehen kann? Die Zeit wird es zeigen.
Der beste Weg für Versicherer, sich auf die Umsetzung der Solvency II-Richtlinie vorzubereiten, besteht derzeit darin, den Parallelbetrieb aufrechtzuerhalten, die Entwicklungen genau zu verfolgen (z.B. Omnibus II) und im ständigen Dialog mit der DNB zu bleiben.